Testo di legge

1Die richterlichen Behörden sind unabhängig und dem Gesetz und Recht verpflichtet.

2Sie unterstehen der Oberaufsicht des Landrates. Das Obergericht erstattet dem Landrat regelmässig einen Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege im Kanton Uri.

3Die Verwaltungsbehörden erfüllen Aufgaben der Rechtsprechung, soweit die Gesetzgebung ihnen solche überträgt.

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