Testo di legge

120'000 Stimmberechtigte können die Abberufung des Grossen Rates oder des Regierungsrates verlangen.

2Die Frist zum Sammeln der Unterschriften beträgt drei Monate. Das Begehren ist innert weiteren drei Monaten der Volksabstimmung zu unterbreiten.

3Entscheidet sich das Volk für die Abberufung, finden innert drei Monaten Neuwahlen statt.

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