Testo di legge

Kanton, Bezirke und Gemeinden beschaffen sich ihre Mittel insbesondere:

a) durch die Erhebung von Steuern und anderen Abgaben; b) aus den Erträgnissen ihres Vermögens; c) aus Leistungen des Bundes und Dritter; d) durch die Aufnahme von Darlehen und Anleihen.

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