Testo di legge

1Die Initiative kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden.

2Für die Initiative auf Totalrevision der Kantonsverfassung ist nur die Form der allgemeinen Anregung zulässig.

3Kann einer allgemeinen Anregung nicht entnommen werden, in welcher Rechtsform sie umzusetzen ist, so entscheidet darüber der Kantonsrat.

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