Testo di legge
1Das Kantonsgebiet gliedert sich in fünf Amteien; jede Amtei ist in zwei Bezirke eingeteilt:
a) Solothurn-Lebern; b) Bucheggberg-Wasseramt; c) Thal-Gäu; d) Olten-Gösgen; e) Dorneck-Thierstein.
2Die Amtei-Einteilung bildet die Grundlage für die Dezentralisierung von Verwaltung und Rechtsprechung. Vorbehalten bleibt Artikel 44 Absatz 1. *
3Die Amteien sind die Wahlkreise für die Kantonsratswahlen. *
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