Testo di legge
1Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen. Die laufende Rechnung soll in der Regel ausgeglichen sein.
2Der Kanton stimmt seine Finanzplanung auf die öffentlichen Aufgaben ab.
3Alle Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben sind zum voraus und periodisch auf ihre Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und finanziellen Auswirkungen hin zu überprüfen.
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