Testo di legge
1…15
2Unter dem Vorbehalt des Weiterzugs an ein Gericht kann das Gesetz die Ahndung von Übertretungen mit Busse auch Verwaltungsbehörden von Kanton und Gemeinden zuweisen.
3Strafverfolgungsbehörden mit vorwiegend nichtrichterlicher Funktion können der Aufsicht des Regierungsrates unterstellt werden.
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