Testo di legge
1Die anerkannten Kirchen organisieren sich nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen selbständig.
2Sie geben sich ein Organisationsstatut, das vom Regierungsrat genehmigt werden muss.
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1Die anerkannten Kirchen organisieren sich nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen selbständig.
2Sie geben sich ein Organisationsstatut, das vom Regierungsrat genehmigt werden muss.
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