Testo di legge
1Die Gemeinde ist autonom, soweit das Gesetz ihre Entscheidungsfreiheit nicht einschränkt.
2In der Rechtsetzung hat die Gemeinde Entscheidungsfreiheit, wenn das Gesetz keine abschliessende Regelung trifft oder die Gemeinde ausdrücklich zur Rechtsetzung ermächtigt.
3Der Kanton beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.
Noch kein Inhalt verfügbar.