Testo di legge
1Grundlage staatlichen Handelns ist das Recht.
2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Behörden und Private verhalten sich nach Treu und Glauben.
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1Grundlage staatlichen Handelns ist das Recht.
2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Behörden und Private verhalten sich nach Treu und Glauben.
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