Testo di legge

1Die Beschlüsse fassen je unabhängig voneinander:

2Die richterlichen Behörden handeln in der Rechtsprechung unabhängig. Sie sind ausschliesslich dem Recht verpflichtet.

3Die von der Ortsgemeinde bezeichneten Mitglieder des Einbürgerungsrates, die dem Gemeindeparlament angehören, treten bei Beschlüssen des Gemeindeparlamentes über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts in Ausstand.3

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