Testo di legge
1Staatliche Einschränkungen von Grundrechten bedürfen nach Massgabe der Bundesverfassung einer gesetzlichen Grundlage, ausgenommen bei ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
2Sie müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein.
3Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.
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