Testo di legge
1Die Kantonsverfassung wird durch Gesamt- oder Teilrevision geändert.
2Soweit diese Verfassung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Revision im Verfahren der Gesetzgebung.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Kantonsverfassung wird durch Gesamt- oder Teilrevision geändert.
2Soweit diese Verfassung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Revision im Verfahren der Gesetzgebung.
Noch kein Inhalt verfügbar.