Testo di legge
1Der Einbürgerungsrat erteilt das Bürgerrecht der politischen Gemeinde.
2Mit der Erteilung des Bürgerrechts der politischen Gemeinde erwirbt die eingebürgerte Person auch das Ortsbürgerrecht der zugehörigen Ortsgemeinde.
3Die Regierung beschliesst über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts, nachdem das Gemeindebürgerrecht erteilt worden ist.
Noch kein Inhalt verfügbar.