Testo di legge
Schweizerinnen und Schweizern wird das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht auf Ersuchen erteilt, wenn sie wenigstens fünf Jahre in der politischen Gemeinde wohnen.
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Schweizerinnen und Schweizern wird das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht auf Ersuchen erteilt, wenn sie wenigstens fünf Jahre in der politischen Gemeinde wohnen.
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