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Testo di legge
Fedlex ↗
1Wird ein in Gütergemeinschaft lebender Ehegatte betrieben, so sind der Zahlungsbefehl und alle übrigen Betreibungsurkunden auch dem andern Ehegatten zuzustellen; das Betreibungsamt holt diese Zustellung unverzüglich nach, wenn erst im Laufe des Verfahrens geltend gemacht wird, dass der Schuldner der Gütergemeinschaft untersteht.
2Jeder Ehegatte kann Rechtsvorschlag erheben.
3…
Uebersicht
Art. 68a SchKG — Art. 68a SchKG