Testo di legge

1Gemeindeversammlung, Gemeinderat, Gemeindepräsident und Rechnungsprüfungskommission sind die Organe der Gemeinde.

2Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die nicht dem Gemeinderat angehören dürfen. Es obliegt ihr die Prüfung des Finanzhaushaltes, insbesondere der Gemeinderechnungen, und die Antragstellung an die Gemeindeversammlung.

3Weitere Bestimmungen über die Organisation der Gemeinden können durch Gesetz erlassen werden.

4Im übrigen können Organisation und Verwaltung der Gemeinde in einer Gemeindeordnung geregelt werden.

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