Testo di legge

1Zur Milderung stärkerer Unterschiede in der Steuerbelastung der Gemeinden können Massnahmen zugunsten eines Finanzausgleichs getroffen werden.

2Die Beschaffung der notwendigen Grundlagen für die Feststellung der Finanzkraft der Gemeinden sowie Art und Verfahren des Finanzausgleichs regelt die Gesetzgebung.

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