Testo di legge
1Jedermann hat die Pflichten zu erfüllen, welche ihm durch die Gesetzgebung übertragen sind.
2Die Teilnahme an den Gemeindeversammlungen sowie an den Urnenabstimmungen der Gemeinde, des Kantons und des Bundes ist Bürgerpflicht. *
3Jedermann hat bei allen Vorlagen und Wahlen so zu stimmen, wie er es in seinem Gewissen verantworten kann.
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