1Die Amtsdauer 1994 bis 1998 der Gemeinderäte wird um zwei Jahre verlängert. Die nächsten Gesamterneuerungswahlen für die Gemeinderäte finden im Jahr 2000 statt. *
2Für Gemeinderäte, welche vor Ablauf der verlängerten Amtsdauer zurücktreten, sind Ersatzwahlen als Einzelwahlen durchzuführen. *
3Nach Annahme des Verfassungsnachtrags sind Gesamterneuerungswahlen bzw. ist eine Erneuerungswahl durchzuführen: *
a. für den Regierungsrat erstmals im Jahre 2002; die Amtsdauer der 1996 gewählten Mitglieder des Regierungsrates verlängert sich bis zum Jahr 2002; b. für das Mitglied des Ständerates erstmals im Jahre 2003, zusammen mit der Wahl des Nationalrates; c. für die Gerichte erstmals im Jahre 2000.
4Für Regierungsräte und Richter sowie den Ständerat, welche in den Jahren vor der Durchführung der Gesamterneuerungswahlen zurücktreten bzw. deren bisherige Amtsdauer vorher endet, sind Ersatzwahlen als Einzelwahlen durchzuführen. *
5Der Regierungsrat erlässt nötigenfalls die für die Durchführung einer Volkswahl an der Urne erforderlichen Weisungen. *
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