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Testo di legge
Fedlex ↗
1Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Dieser Bericht enthält:
- 1.
- einen Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision;
- 2.
- eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung;
- 3.
- Angaben zur Unabhängigkeit und gegebenenfalls zum Mitwirken bei der Buchführung und zu anderen Dienstleistungen, die für die zu prüfende Gesellschaft erbracht wurden;
- 4.
- Angaben zur Person, welche die Revision geleitet hat, und zu deren fachlicher Befähigung.
2Der Bericht muss von der Person unterzeichnet werden, die die Revision geleitet hat.
Uebersicht
Art. 729b OR — Art. 729b OR