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Testo di legge
Fedlex ↗

1Der Anbieter muss den Kunden schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über das Widerrufsrecht sowie über Form und Frist des Widerrufs unterrichten und ihm seine Adresse bekannt geben.

2Diese Angaben müssen datiert sein und die Identifizierung des Vertrags ermöglichen.

3Sie sind dem Kunden so zu übermitteln, dass er sie kennt, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt.

Uebersicht

Art. 40d OR — Art. 40d OR