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Testo di legge
Fedlex ↗

Der bestehende Mietvertrag gilt unverändert weiter:

a.
während des Schlichtungsverfahrens, wenn zwischen den Parteien keine Einigung zustandekommt, und
b.
während des Gerichtsverfahrens, unter Vorbehalt vorsorglicher Massnahmen des Richters.

Uebersicht

Art. 270e OR — Art. 270e OR