Testo di legge
1Der Regierungsrat erlässt:
2Er erlässt zeitlich befristete Noterlasse; diese sind sobald als möglich dem Landrat zu unterbreiten, der über ihre weitere Geltung und Befristung entscheidet.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Regierungsrat erlässt:
2Er erlässt zeitlich befristete Noterlasse; diese sind sobald als möglich dem Landrat zu unterbreiten, der über ihre weitere Geltung und Befristung entscheidet.
Noch kein Inhalt verfügbar.