Testo di legge
1Der Kanton schützt die natürlichen Reichtümer des Landes.
2Er fördert insbesondere die Massnahmen zur Reinerhaltung der Gewässer und der Luft, zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Waldungen, zum Schutz der Bergwelt sowie die Bestrebungen der Landes- und Ortsplanung.
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