Testo di legge
1Die Amtsdauer für die Friedensrichter und den Einzelrichter für Schuldbetreibung und Konkurs wird bis Ende Dezember 2010 verlängert.
2Für die Besetzung der Gerichtspräsidien und für die Wahl von jenen Richterinnen und Richtern, deren Amtsdauer im Jahr 2010 abläuft, findet im Jahr 2010 eine Wahl für den Rest der Amtsdauer bis 2012 statt.
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