Testo di legge
Bis zum Inkrafttreten des Landratsbeschlusses über die Festsetzung des Kantonssteuerfusses und eines Landratsbeschlusses über die Festsetzung des Kirchensteuerfusses für die juristischen Personen bleiben die bisherigen Steuerfüsse in Kraft.
Noch kein Inhalt verfügbar.