Testo di legge
1Kanton und Gemeinden verwenden die öffentlichen Mittel wirtschaftlich und wirksam.
2Das Gesetz stellt sicher, dass die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden ausgeglichen sind und allfällige Fehlbeträge innert einer angemessenen Frist abgetragen werden.
3Die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden sind unabhängig und fachkundig zu prüfen.
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