Testo di legge
1Die Gemeinden sorgen bei der Aufgabenerfüllung und der Festlegung ihrer Organisation für eine wirksame Kontrolle und Steuerung.
2Der Kanton bezeichnet die Behörden, welche die Gemeinden unter Respektierung ihres Gestaltungsfreiraumes beaufsichtigen. Das Gesetz regelt die aufsichtsrechtlichen Massnahmen. [3] *
3Die Gemeindeerlasse sind dem Kanton zur Genehmigung zu unterbreiten, sofern das Gesetz dies vorsieht. Wenn das Gesetz nichts anderes festlegt, beschränkt sich die Prüfung der Erlasse auf deren Rechtmässigkeit.
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