Testo di legge
1Der Kanton hat die Aufsicht über öffentliche und private Gewässer. Er regelt die Nutzung des Wassers sowie der Wasserkraft.
2Die Hoheit über öffentliche Gewässer kommt den Gemeinden zu.
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1Der Kanton hat die Aufsicht über öffentliche und private Gewässer. Er regelt die Nutzung des Wassers sowie der Wasserkraft.
2Die Hoheit über öffentliche Gewässer kommt den Gemeinden zu.
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