Testo di legge
1Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns ist das Recht.
2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Behörden und Private handeln nach Treu und Glauben.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns ist das Recht.
2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Behörden und Private handeln nach Treu und Glauben.
Noch kein Inhalt verfügbar.