Testo di legge
1Die Regierung steht der kantonalen Verwaltung vor.
2Sie sorgt für die rechtmässige und wirksame Tätigkeit der Verwaltung und bestimmt im Rahmen des kantonalen Rechts deren Organisation.
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1Die Regierung steht der kantonalen Verwaltung vor.
2Sie sorgt für die rechtmässige und wirksame Tätigkeit der Verwaltung und bestimmt im Rahmen des kantonalen Rechts deren Organisation.
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