Testo di legge
1Die Wahl der Regierung erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren.
2Das Kantonsgebiet bildet den Wahlkreis.
3Eine Wiederwahl ist zweimal zulässig.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Wahl der Regierung erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren.
2Das Kantonsgebiet bildet den Wahlkreis.
3Eine Wiederwahl ist zweimal zulässig.
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