Testo di legge
1Die Mitglieder des Grossen Rates beraten und stimmen ohne Instruktionen.
2Sie müssen unter Vorbehalt des Berufsgeheimnisses ihre Interessenbindungen offen legen.
3Sie verfügen gegenüber der Verwaltung über die durch Gesetz bezeichneten besonderen Auskunfts- und Einsichtsrechte.
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