Testo di legge
1Eine Behörde oder eine Kommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens aber drei Mitglieder, anwesend sind.
2Strengere gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Eine Behörde oder eine Kommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens aber drei Mitglieder, anwesend sind.
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