Testo di legge
1Die Stimmberechtigten wählen die Mitglieder des Landrates an der Urne nach dem Verhältniswahlverfahren.
2Das Gesetz legt die Wahlkreise und das Verteilungsverfahren fest.
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1Die Stimmberechtigten wählen die Mitglieder des Landrates an der Urne nach dem Verhältniswahlverfahren.
2Das Gesetz legt die Wahlkreise und das Verteilungsverfahren fest.
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