Testo di legge
1Jedermann ist berechtigt, an Behörden Petitionen und Eingaben zu richten.
2Die angesprochene Behörde hat sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu beantworten oder an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
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1Jedermann ist berechtigt, an Behörden Petitionen und Eingaben zu richten.
2Die angesprochene Behörde hat sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu beantworten oder an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
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