Testo di legge
1Der Kanton und die Gemeinden sind berechtigt, für die Bedürfnisse des öffentlichen Haushalts nach Gesetz Steuern zu erheben.
2Sie besteuern das Einkommen und das Vermögen der natürlichen Personen sowie den Ertrag und das Kapital der juristischen Personen.
3Das Gesetz bestimmt Art und Umfang der weiteren Steuern. Es regelt die übrigen Abgaben, die Kanton, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften erheben können.
4Der Kanton, die Gemeinden und die andern öffentlich-rechtlichen Körperschaften können aufgrund von Verordnungen oder Gemeindeerlassen Gebühren verlangen.
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