Testo di legge
1Der Kanton und die Gemeinden fördern das kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Schaffen.
2Sie unterstützen die Erwachsenenbildung.
3Sie fördern die Jugendarbeit.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton und die Gemeinden fördern das kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Schaffen.
2Sie unterstützen die Erwachsenenbildung.
3Sie fördern die Jugendarbeit.
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