Testo di legge
1Bestimmungen, die in einem nach dieser Verfassung nicht mehr zulässigen Verfahren oder von einer nicht mehr zuständigen Behörde erlassen worden sind, bleiben bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung in Kraft.
2Dasselbe gilt für Vereinbarungen oder Planungen, die nach einem nicht mehr zulässigen Verfahren oder von einer nicht mehr zuständigen Behörde beschlossen worden sind.
Noch kein Inhalt verfügbar.