Testo di legge

1Die Gerichte sind unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

2Sie verwalten sich selbst. Das Gesetz sieht hierzu ein gemeinsames Organ vor.

3Die Gerichte dürfen Erlasse nicht anwenden, die Bundesrecht oder kantonalem Verfassungs- und Gesetzesrecht widersprechen.

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