Testo di legge
1Der Kanton Basel-Stadt gliedert sich in die Einwohnergemeinde der Stadt Basel und in die Einwohnergemeinden von Bettingen und Riehen.
2Der Kanton besorgt die Geschäfte der Einwohnergemeinde der Stadt Basel.
3Auf dem Gebiet jeder Einwohnergemeinde besteht eine Bürgergemeinde.
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