Testo di legge
1Nach bisherigem Recht vom Grossen Rat dringlich erklärte Beschlüsse bleiben in Kraft und unterliegen den Bestimmungen von § 84 dieser Verfassung nicht.
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1Nach bisherigem Recht vom Grossen Rat dringlich erklärte Beschlüsse bleiben in Kraft und unterliegen den Bestimmungen von § 84 dieser Verfassung nicht.
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