Testo di legge
1Diese Verfassung tritt am Heinrichstag, 13. Juli 2006, in Kraft.
2Auf diesen Tag ist die Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1889 aufgehoben.
3Aufgehoben sind ferner alle Bestimmungen des bis dahin geltenden kantonalen Rechts, die sich mit unmittelbar anwendbarem Recht dieser Verfassung nicht vereinbaren lassen.
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