Testo di legge
1Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
2Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein.
3Der Kerngehalt der Grundrechte und die zum zwingenden Völkerrecht gehörenden Menschenrechte sind unantastbar.
Noch kein Inhalt verfügbar.