Testo di legge

1Die kantonale Verwaltung gliedert sich in das Präsidialdepartement und sechs weitere Departemente.

2Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin steht dem Präsidialdepartement vor. Diesem sind zusätzlich Verwaltungsaufgaben zugewiesen.

3Die übrigen Regierungsräte und Regierungsrätinnen stehen je einem Departement vor.

4Der Regierungsrat regelt die Stellvertretung des Präsidiums und der Departementsleitungen.

5Durch Gesetz können selbstständige Verwaltungsbetriebe geschaffen werden.

6Das Gesetz regelt die Anstellung des Personals der kantonalen Verwaltung.

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