Testo di legge
1Der Regierungsrat steht der kantonalen Verwaltung vor. Er beaufsichtigt die anderen Träger öffentlicher Aufgaben in deren Ausübung.
2Er sorgt für eine rechtmässige, wirksame und bürgernahe Verwaltungstätigkeit und bestimmt im Rahmen von Verfassung und Gesetz die zweckmässige Organisation.
3Er sorgt für einfache und rasche Verwaltungsabläufe.
4Er entscheidet nach Massgabe des Gesetzes über Verwaltungsrekurse.
5Er versagt Bestimmungen die Anwendung, wenn sie dem Bundesrecht oder kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht widersprechen.
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