Testo di legge
1Die Strafgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:
a. das Strafgericht, b. das Jugendgericht, c. das Zwangsmassnahmengericht, d. das Kantonsgericht.
2Strafverfolgungsbehörden sind die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft.
3Das Gesetz regelt die Befugnis von Verwaltungsstellen und Gemeindebehörden, Bussen auszusprechen.
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