Testo di legge

1Der Regierungsrat fasst seine Beschlüsse als Kollegialbehörde.

2Der Regierungspräsident führt den Vorsitz. Er leitet die Arbeit und betreut die Regierungsobliegenheiten.

3Durch Gesetz können bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Regierungsrates dem Regierungspräsidenten übertragen werden.

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