Testo di legge
1Der Landrat kann aus seiner Mitte Kommissionen zur Vorbereitung seiner Verhandlungen bestellen.
2Durch Gesetz können bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Landrates auf Kommissionen übertragen werden.
3Die Mitglieder des Landrates können Fraktionen bilden. An Fraktionen sowie an Gruppierungen, die nicht Fraktionsstärke erreichen, können Beiträge ausgerichtet werden.
Noch kein Inhalt verfügbar.